Beitragsfolge "80 Jahre Paul -
Guenther - Schule Geithain" (3)
Für begabte Schüler armer Eltern zum Besuch
einer höheren Schule
Die Grundaussagen
der ursprünglichen Stiftungssatzung von 1921 sind bei allen folgenden
Neufassungen bzw. Nachträgen bis zur Fassung von 1999 unverändert
geblieben. Sie legen fest, dass das Stiftungsvermögen unangetastet
zu erhalten und so anzulegen ist, dass eine spekulative Geldanlage
ausgeschlossen und eine angemessene Verzinsung gewährleistet ist.
Die jährliche Verwendung der Stiftungserträge war von Anfang an
inhaltlich in klarer Form festgelegt und es wurde in all den Jahrzehnten
korrekt danach verfahren. In der Fassung von 1999 lautet die entsprechende
Formulierung: Zwei Drittel zur Unterstützung bedürftiger und würdiger
Einwohner der Stadt und ein Drittel zur Unterstützung bedürftiger
und würdiger Schüler der Paul-Guenther-Schule Geithain.
Bei einem seit
1942 konstanten Stiftungsvermögen von rund 100.000RM (bzw. Mark,
s. Teil 2) und einem wechselnden Zinssatz
standen jährlich aus der Stiftung einige Tausend Mark zur Verfügung.
Ein Drittel davon erhielt die Schule. Auf die kontinuierliche und
korrekte Arbeit seitens der Stadt und des Stiftungsvorstandes über
die lange Zeit hinweg, also auch während der 40 DDR- Jahre, wurde
im Teil 2 schon eingegangen.
Warum es in der
Geithainer Öffentlichkeit zu völlig falschen Vorstellungen, zu Gerüchten
und Verdächtigungen gekommen ist, warum gerade auch zur Wendezeit
89/90 die Bruno & Therese Guenther - Stiftung Anlass zu Anfragen
und Diskussionen gab, hat einen einzigen Grund: Es ist die politisch
bestimmte Geheimniskrämerei, eine aus heutiger Sicht geradezu lächerliche
Angst vor Transparenz und Offenheit. Weil der Name Guenther allmählich
verdrängt werden sollte, wurde seine Stiftung und deren Nutzen öffentlich
nie bewusst gemacht. Eine regelmäßige sachliche Information hätte
Fantasien und Gerüchten zum jährlichen Geldbetrag sicher den Boden
entzogen. Die einen sahen ihn völlig überhöht, die anderen glaubten,
dass die Stiftung überhaupt nicht mehr bestehen würde.
Natürlich stellte
der jährliche Stiftungsbetrag nur einen kleinen Bruchteil der staatlichen
Mittel für den Schulhaushalt dar. Es bleibt der Widerspruch zwischen
der formalrechtlich korrekten Stiftungsverwaltung und der Information
der Öffentlichkeit. Der Unmut in der Wendezeit erklärte sich besonders
daraus, dass man das Geld vom Kapitalisten Guenther zwar gern angenommen
hatte, des Spenders aber niemals seit 1950 öffentlich gedachte.
Wie detailliert
Paul Guenther die Verwendung der Mittel vorgeschrieben hatte, zeigt
ein Beispiel aus der Satzung von 1921. Es betrifft das Drittel,
welches für Schule/Jugend vorgesehen ist: 10,5% für Konfirmanden,
jeweils 5,3% für Geithainer Kinder des Albert-Vereins und für die
Anschaffung von Lehrmitteln, 4,2% für begabte Schüler armer Eltern
zum Besuch einer höheren Schule, 3,2% für Bücherprämien an Schüler
am 13. Mai, 2,6% für Lehrerbibliothek und 2,1% für das Jugendheim.
Die Anteile werden im Original nicht in Hundertstel (also %), sondern
als gemeine Brüche mit dem Nenner 190 angegeben.
Was es in Wirklichkeit
mit der Zahl "1 Million Mark" auf sich hatte, die in der ersten
Satzung als Stiftungsvermögen genannt wurde, wird im Teil 4 beschrieben.
Dr. G.Senf
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