Lagerfeuer / offene Feuer
Hinweise zur Durchführung
Gemäß § 14 Abs. 1 der Polizeiverordnung sind offene Feuer nur erlaubt, wenn vorher eine Genehmigung bei der Ortspolizeibehörde, d. h. Stadtverwaltung Geithain, eingeholt wurde. Dieser Antrag sollte rechtzeitig (ca. 14 Tage vorher) gestellt werden.
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