Der Stadtrat der Stadt Geithain hat folgende
beschließende Ausschüsse gebildet:
1. Verwaltungsausschuss ( 9 Mitglieder
und Bürgermeister ) § 5 Hauptsatzung
Der Ausschuss ist zuständig für:
- Finanz und Haushaltwirtschaft
- Schulangelegenheiten und Angelegenheiten
des Gesetzes über Kindertages- einrichtungen
- soziale und kulturelle Angelegenheiten
- Gesundheitsangelegenheiten
- Marktangelegenheiten
- Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften,
einschließlich Waldbewirt- schaftung, Jagd, Fischerei und Weide
- Angelegenheiten des Feuer- und Zivilschutzes
Näheres zur Zuständigkeit regelt die Hauptsatzung.
2. Technischer Ausschuss ( 9 Mitglieder und
Bürgermeister ) § 6 Hauptsatzung
Der Ausschuss ist zuständig für:
- Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und
Tiefbau)
- Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen,
Park- und Grünanlagen
- Straßen- und Verkehrswesen, Straßenbeleuchtung
- Versorgung und Entsorgung
Näheres zur Zuständigkeit regelt die Hauptsatzung.
Als beratender Ausschuss wurde der Kultur-
und Sozialausschuss gebildet. Er hat 6 Mitglieder. Er soll Maßnahmen
der Gemeinde auf den Gebieten der Kultur und des Sozialwesens anregen,
an ihrer Durchführung mitwirken sowie die Tätigkeit der das Kultur-
und Sozialwesen gestaltenden Kräfte fördern ( § 7 Abs. 4 Hauptsatzung
).
Unsere Stadtratssitzungen finden jeweils am 3.
Dienstag des laufenden Monats statt. Vorberatend und je nach Zuständigkeit
beschließend tagen der Technische Ausschuss am 1. Dienstag und der
Verwaltungsausschuss am 2. Dienstag des laufenden Monats. Der Kultur-
und Sozialausschuss versammelt sich am 4. Dienstag des Monats. Die
Sitzungen beginnen in der Regel 18 uhr im Ratssaal des Rathauses
der Stadt Geithain.
Die Tagungen sind in der Regel öffentlich.
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