Aktualisiert am 01-Feb-2005  
   
 
   
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Der Stadtrat der Stadt Geithain hat folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

1. Verwaltungsausschuss ( 9 Mitglieder und Bürgermeister ) § 5 Hauptsatzung

Der Ausschuss ist zuständig für:

  • Finanz und Haushaltwirtschaft
  • Schulangelegenheiten und Angelegenheiten des Gesetzes über Kindertages- einrichtungen
  • soziale und kulturelle Angelegenheiten
  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Marktangelegenheiten
  • Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften, einschließlich Waldbewirt- schaftung, Jagd, Fischerei und Weide
  • Angelegenheiten des Feuer- und Zivilschutzes

Näheres zur Zuständigkeit regelt die Hauptsatzung.

2. Technischer Ausschuss ( 9 Mitglieder und Bürgermeister ) § 6 Hauptsatzung

Der Ausschuss ist zuständig für:

  • Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau)
  • Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Grünanlagen
  • Straßen- und Verkehrswesen, Straßenbeleuchtung
  • Versorgung und Entsorgung

Näheres zur Zuständigkeit regelt die Hauptsatzung.

Als beratender Ausschuss wurde der Kultur- und Sozialausschuss gebildet. Er hat 6 Mitglieder. Er soll Maßnahmen der Gemeinde auf den Gebieten der Kultur und des Sozialwesens anregen, an ihrer Durchführung mitwirken sowie die Tätigkeit der das Kultur- und Sozialwesen gestaltenden Kräfte fördern ( § 7 Abs. 4 Hauptsatzung ).

Unsere Stadtratssitzungen finden jeweils am 3. Dienstag des laufenden Monats statt. Vorberatend und je nach Zuständigkeit beschließend tagen der Technische Ausschuss am 1. Dienstag und der Verwaltungsausschuss am 2. Dienstag des laufenden Monats. Der Kultur- und Sozialausschuss versammelt sich am 4. Dienstag des Monats. Die Sitzungen beginnen in der Regel 18 uhr im Ratssaal des Rathauses der Stadt Geithain.

Die Tagungen sind in der Regel öffentlich.

 
 
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