Aktualisiert am 31-Aug-2004 STARTSEITE > STADTVERWALTUNG > PARKORDNUNG


Wer zuerst kommt, parkt zuerst ...

Die Parkordnung der Stadt Geithain

 

Gebührenfreie größere Parkplätze an B7:
>> aus Richtung Frohburg:

PP Altenburger Straße (auch für Bus)

>> aus Richtung Colditz:

PP Colditzer Straße

Wer zuerst kommt parkt zuerst
An einer Parklücke hat Vorrang, wer die Lücke zuerst erreicht.
Sollten sie oder er an der Lücke vorbei müssen, um rückwärts einzuparken oder sonst hin- und herrangieren müssen: Der Vorrang bleibt erhalten.
Diese Regelung gilt auch für den , der an einer Parklücke wartet, die gerade frei wird.
     
 

Parkscheinautomaten/Gebührenpflichtiger Parkraum:
ZZ::" nur mit Parkschein"
Zeitliche Befristung: Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr
Gebührenhöhe: 0,25 € pro halbe Stunde
Höchstparkdauer: 2 Stunden

Bahnhofstraße (gegenüber der Sparkasse)
Robert-Koch-Straße (Schrägparkplätze zwischen August-Bebel-Straße und Bahnhofstraße)

Parken mit Parkschein
Hier wird der Parkraum durch Parkscheinautomaten bewirtschaftet.
Um auf dem Parkplatz zu parken müssen Sie:

  • einen Parkschein am Automaten lösen
  • ihn deutlich lesbar im Fahrzeug auslegen (am besten auf dem Armaturenbrett)
  • die angegebene Höchstparkdauer einhalten
  • ist der Parkscheinautomat defekt, dürfen Sie trotzdem parken aber die Ankunftszeit muss auf der Parkscheibe eingestellt werden und Sie dürfen nicht änger als die höchstens zulässige Parkzeit parken
    (Höchstdauer siehe Parkscheinautomat: 2 Stunden)
     
 

Parken mit Parkscheibe 1 Stunde in den gekennzeichneten Flächen

Grimmaische Straße an der Bäckerei Krause:
2 Parkflächen

Parkscheiben

  • die Parkscheibe ist so einzustellen, das der Zeiger auf die Halbstundenmarkierung zeigt, die auf Ihre Ankunftszeit folgt (z.B. bei Ankunft um 10:40 Uhr - Zeiger auf 11:00 Uhr stellen) und
  • die Parkscheibe ist von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen
  • die Höchstparkdauer (hier 1 Stunde) darf nicht überschritten werden.
  • die Parkscheibe darf nicht nachträglich verstellt werden
     
 

Einbahnstraßen:
Innenstadt:
>Markt, >Katherinenstraße, >Querstraße, >Chemnitzer Str., >Nikolaistraße, >Leipziger Str.
Geithain West:
>Goethestraße, >Friedrich-Fröbel-Straße (teilweise)
Sonstige:
>Blumenweg, >Robert-Koch-Straße, >Eisenbahnstraße (zw. Polizeirevier und August-Bebel-Straße)

Einbahnstraßenrichtung beachten

Gilt in Geithain auch für Fahradfahrer!

In Einbahnstraße dürfen Sie nur in Richtung des Pfeils fahren, niemals rückwärts und nicht wenden.

Auch in Einbahnstraßen müssen Sie rechts bleiben. Zum Linksabbiegen ordnen Sie sich links ein.

     
 

Zonen-Verkehrsbeschilderung in der Innenstadt

Markt, Katharienenstraße, Querstraße, Chemnitzer Straße, Nikolaistraße, Kantorgasse, Leipziger Straße bis zum Stadttor, Parkplatz Leipziger Straße

  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • Zone eingeschränktes Halteverbot
  • "Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 1 Std."
  • "Mo-Fr 9 bis 17 h"

Erlaubt ist Montag bis Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

  • innerhalb der gekennzeichneten Flächen das parken mit eingestellter Parkscheibe (Ankunftszeit) bis zur Höchstparkdauer: 1 Stunde, sowie das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen ohne Parkscheibe
  • Außerhalb der gekennzeichneten Flächen das Halten bis zu 3 Minuten das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen ohne Parkscheibe

Erlaubt ist außerhalb der o.g. Zeiten das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen (ohne zeitliche Befristung)

Verboten ist

  • außerhalb der gekennzeichneten Flächen, auf allen öffentlichen Verkehrsflächen (auch Seitenstreifen, platzartigen Flächen) das Parken und Halten über 3 Minuten
    Ausnahme: Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen (Ladegeschäfte sind ohne Verzögerung durchzuführen
  • das Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung
     
  Markplatz Ist keine Fahrbahn
Markttag: Dienstag und Donnerstag

Fahren nur auf der Fahrbahn!
Fahren dürfen Autofahrer nur auf der Fahrbahn, also weder quer noch gerade über den Geithainer Marktplatz

     
     

 

 
PARKORDNUNG > STADTVERWALTUNG > STARTSEITE