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Gebührenfreie größere Parkplätze an
B7:
>> aus Richtung Frohburg:
PP Altenburger Straße (auch für Bus)
>> aus Richtung Colditz:
PP Colditzer Straße
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Wer zuerst kommt parkt zuerst
An einer Parklücke hat Vorrang, wer die Lücke zuerst erreicht.
Sollten sie oder er an der Lücke vorbei müssen, um rückwärts
einzuparken oder sonst hin- und herrangieren müssen: Der Vorrang
bleibt erhalten.
Diese Regelung gilt auch für den , der an einer Parklücke
wartet, die gerade frei wird. |
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Parkscheinautomaten/Gebührenpflichtiger Parkraum:
ZZ::" nur mit Parkschein"
Zeitliche Befristung: Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr
Gebührenhöhe: 0,25 € pro halbe Stunde
Höchstparkdauer: 2 Stunden
Bahnhofstraße (gegenüber der Sparkasse)
Robert-Koch-Straße (Schrägparkplätze zwischen
August-Bebel-Straße und Bahnhofstraße)
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Parken mit Parkschein
Hier wird der Parkraum durch Parkscheinautomaten bewirtschaftet.
Um auf dem Parkplatz zu parken müssen Sie:
- einen Parkschein am Automaten lösen
- ihn deutlich lesbar im Fahrzeug auslegen (am besten auf dem
Armaturenbrett)
- die angegebene Höchstparkdauer einhalten
- ist der Parkscheinautomat defekt, dürfen Sie trotzdem parken
aber die Ankunftszeit muss auf der Parkscheibe eingestellt werden
und Sie dürfen nicht änger als die höchstens zulässige
Parkzeit parken
(Höchstdauer siehe Parkscheinautomat: 2 Stunden)
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Parken mit Parkscheibe 1 Stunde in den gekennzeichneten Flächen
Grimmaische Straße an der Bäckerei Krause:
2 Parkflächen
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Parkscheiben
- die Parkscheibe ist so einzustellen, das der Zeiger auf die
Halbstundenmarkierung zeigt, die auf Ihre Ankunftszeit folgt (z.B.
bei Ankunft um 10:40 Uhr - Zeiger auf 11:00 Uhr stellen) und
- die Parkscheibe ist von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen
- die Höchstparkdauer (hier 1 Stunde) darf nicht überschritten
werden.
- die Parkscheibe darf nicht nachträglich verstellt werden
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Einbahnstraßen:
Innenstadt:
>Markt, >Katherinenstraße, >Querstraße, >Chemnitzer
Str., >Nikolaistraße, >Leipziger Str.
Geithain West:
>Goethestraße, >Friedrich-Fröbel-Straße (teilweise)
Sonstige:
>Blumenweg, >Robert-Koch-Straße, >Eisenbahnstraße
(zw. Polizeirevier und August-Bebel-Straße)
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Einbahnstraßenrichtung beachten
Gilt in Geithain auch für Fahradfahrer!
In Einbahnstraße dürfen Sie nur in Richtung des Pfeils
fahren, niemals rückwärts und nicht wenden.
Auch in Einbahnstraßen müssen Sie rechts bleiben. Zum
Linksabbiegen ordnen Sie sich links ein.
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Zonen-Verkehrsbeschilderung in der Innenstadt
Markt, Katharienenstraße, Querstraße, Chemnitzer Straße,
Nikolaistraße, Kantorgasse, Leipziger Straße bis zum
Stadttor, Parkplatz Leipziger Straße
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- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Zone eingeschränktes Halteverbot
- "Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen
1 Std."
- "Mo-Fr 9 bis 17 h"
Erlaubt ist Montag bis Freitag 9:00 - 17:00 Uhr
- innerhalb der gekennzeichneten Flächen das parken mit eingestellter
Parkscheibe (Ankunftszeit) bis zur Höchstparkdauer: 1 Stunde,
sowie das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen ohne Parkscheibe
- Außerhalb der gekennzeichneten Flächen das Halten
bis zu 3 Minuten das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen
ohne Parkscheibe
Erlaubt ist außerhalb der o.g. Zeiten
das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen (ohne
zeitliche Befristung)
Verboten ist
- außerhalb der gekennzeichneten Flächen, auf allen
öffentlichen Verkehrsflächen (auch Seitenstreifen, platzartigen
Flächen) das Parken und Halten über 3 Minuten
Ausnahme: Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen (Ladegeschäfte
sind ohne Verzögerung durchzuführen
- das Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung
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Markplatz Ist keine Fahrbahn
Markttag: Dienstag und Donnerstag |
Fahren nur auf der Fahrbahn!
Fahren dürfen Autofahrer nur auf der Fahrbahn, also weder quer
noch gerade über den Geithainer Marktplatz
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