Aktualisiert am 12-Mai-2004  
   
 
 
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Geithainer Schöffensprüche
Vorabdruck aus "Vom Turm geschaut" Nr.10/2003 des "Geithainer Heimatvereins e.V."
von Dr.Wolfgang Reuter

Es ist die Geithainer Schöffenbank, die vom Landesherrn, dem Kurfürsten Friedrich II. im Jahre 1432 ausdrücklich als eine von vier Schöffenbänken der Mark Meißen, neben Leipzig, Dresden und Grimma genannt wird. In dieser Urkunde geht es um eine Anordnung, zukünftig nicht mehr von den Magdeburger Schöffen einen Rechtsspruch einzuholen, sondern nur von den vier sächsischen. Wieso gehört die Schöffenbank in Geithain dazu ? Sie wird "Githanisch recht" genannt. Eine der möglichen Anworten gibt ihr Schöffenspruch aus dem Jahre 1377, den die Geithainer dem Rat der Stadt von Mittweida geliefert haben. Auch Rochlitz und andere westsächsische Städte haben aus Geithain Rechtsweistümer erbeten und geliefert erhalten. Im alten Geithainer Stadtbuch sind uns die Namen der Geithainer Schöffen der Jahre 1381-1385 überliefert, also aus einer Zeit, in der ihre Schöffensprüche in der Region verbreitet wurden. Es hat damals fünf Schöffen gegeben, die jährlich neu in ihr Amt eingesetzt wurden; sie haben es also damals nicht lebenslang bekleidet. Der Bürgermeister gehörte stets dazu.

 
 

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